| Waldbrandgefahrenstufe |
2 von 5 - geringe Gefahrab 19.05.2026 |
Allgemeine Informationen und Aufgaben
Die auf kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen sind neben Notaren und Rechtsanwälten zur Durchführung von außergerichtlichen, obligatorischen Schlichtungsverfahren auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes LSA in der Fassung vom 17.05.2001 (GVBl. S. 174) zuständig. Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur Schlichtung kleiner Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - vermögensrechtlicher oder strafrechtlicher Art. Das vor der Schiedsstelle durchzuführende Schlichtungsverfahren hat das Ziel einen Vergleich herbeizuführen, also den Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen. Die Verhandlung einer Rechtsstreitigkeit vor der Schiedsstelle hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist.
Mehr Informationen über die gesetzlichen Grundlagen und die Tätigkeit der Schiedsstellen können im Internet unter www.schiedsamt.de auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen entnommen werden.
Herr Müller bietet keine festen Sprechzeiten an, vereinbaren Sie bitte persönlich einen Termin.
Ansprechpartner| Gert Müller | |
| Rathaus, Zimmer 1.3.1 // 1. OG Amtsstraße 3 19249 Lübtheen Telefon: 038855 711-31 Telefax: 038855 711-99 E-Mail: ordnungsamt@luebtheen.deE-Mail: g.mueller@luebtheen.de Aufgaben: | |