| Waldbrandgefahrenstufe |
2 von 5 - geringe Gefahrab 19.05.2026 |
Die Aufgaben der Schiedsstellen nehmen Schiedspersonen wahr. Sie werden von der Stadtvertretung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Direktorin des Amtsgerichtes Ludwigslust bestätigt und verpflichtet die Schiedspersonen und übt die fachliche Daueraufsicht und Qualitätskontrolle aus. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit und Allparteilichkeit verpflichtet. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Wann kann eine Schiedsstelle helfen?
Bei einigen Vergehen verweist die Staatsanwaltschaft aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses bei der Strafverfolgung auf die Privatklage. Als Prozessvoraussetzung bei diesen Privatklageverfahren ist es obligatorisch (verpflichtend) vor Klageerhebung ein Sühne- bzw. Schlichtungsverfahren durchzuführen.
Die häufigsten Privatklagedelikte sind:
© Landesvereinigung MV - im BDS
• Beleidigungen (üble Nachrede, …)
• Bedrohung
• Hausfriedensbruch
• Körperverletzung
• Sachbeschädigung
• Verletzung des Briefgeheimnisses
Aufgrund des Schlichtungsgesetzes ist in einigen Zivilrechtsangelegenheiten ebenfalls eine obligatorische Streitschlichtung notwendig:
Dies sind im Einzelnen häufig:
• Überhang (Bäume und Sträucher)
• Überfall (Früchte)
• Grenzbaum und -strauch
• Zuführung unwägbarer Stoffe (z.B. Lärm, Gerüche …)
• Angelegenheiten der Nachbarrechte
• Verletzung der persönlichen Ehre
• Verstöße des Benachteiligungsverbotes nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Ziel ist eine Vereinbarung zum gegenseitigen Vorteil aller Konfliktpartner.
Können die obligatorischen Verfahren nicht einvernehmlich beigelegt werden, erhält die antragsstellende Person eine Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Sühne- bzw. Schlichtungs-versuches, um dann eine Klage beim zuständigen Gericht einreichen zu können.
Die Schiedsstelle ist auch die berufene Stelle, um einige bürgerrechtliche Streitigkeiten zu regeln, die im Falle einer gerichtlichen Auseinander-setzung vor den Zivilgerichten zu entscheiden wären. Hier ist die Anrufung der Schiedsstelle freiwillig.
Dabei geht es um die Wiederherstellung guter Beziehungen zum anderen Beteiligten.
Die Streitigkeiten solcher Art sind:
• Einschränkungen einer Mietsache durch Hausbewohner oder Vermieter
• Nichtbeachtung der Hausordnung
• Schadenersatz
• Schmerzensgeld
• vermögensrechtliche Forderungen
• Haftungsansprüche aus Verträgen
Nicht tätig wird die Schiedsstelle in den Fällen, für die die Familien-, Sozial- und Arbeitsgerichte zuständig sind. Dies betrifft u.a. den Familienstand oder die Personenrechte (z.B. Eheangelegenheiten, Feststellung des Rechtsverhältnisses zwischen Eltern und Kindern, Betreuungen, Namensstreitigkeiten), Versorgungs-ansprüche, Kündigungen von Arbeits-verhältnissen usw.
Bevor Sie an eine förmliche Austragung der Konflikte vor einem Gericht denken, wenden Sie sich unter:
anke.daumann@schiedsperson.de
oder
lutz.daumann@schiedsperson.de
an Ihre zuständige Schiedsstelle, denn:
„Sich vertragen
ist besser als klagen"
© Schiedsstelle der Stadt Lübtheen und aller Ortsteile
Ansprechpartner/in| Anke Daumann | |
| Telefon: 038855 71175 E-Mail: anke.daumann@schiedsperson.de Aufgaben: | |
| Lutz Daumann | |
| Telefon: 038855 71175 E-Mail: lutz.daumann@schiedsperson.de Aufgaben: | |