| Waldbrandgefahrenstufe |
2 von 5 - geringe Gefahrab 19.05.2026 |
Die Bürgermeisterin der Stadt Lübtheen hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:
Wird ein Tier innerhalb des Stadtgebiets Lübtheen sowie der zugehörigen Ortsteile aufgefunden, welches üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender Behörde zu erstatten:
Stadt Lübtheen
Ordnungsamt
Amtsstraße 3
19249 Lübtheen
Tel.: 038855 711-31
E-Mail: ordnungsamt@luebtheen.de
Außerhalb der Öffnungszeiten bzw. der Erreichbarkeit des Ordnungsamtes der Stadt Lübtheen ist die Fundanzeige gegenüber folgender Stelle schriftlich oder mündlich zu erstatten:
Tierpension Holthusen
Frachtweg 1
19075 Holthusen
Telefon: 03865 844330
Hinweis:
Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten Behörde anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der oben genannten Behörde oder bei der von ihr beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Behörde.
Sofern Sie das Fundtier eigenständig, ohne die vorherige Zustimmung der oben genannten Stellen, bei einem Tierarzt vorstellen, sind Sie zur Zahlung der Tierarztkosten verpflichtet. Eine Rückerstattung durch die Fundbehörde erfolgt nicht.
Ansprechpartner| Gert Müller | |
| Rathaus, Zimmer 1.3.1 // 1. OG Amtsstraße 3 19249 Lübtheen Telefon: 038855 711-31 Telefax: 038855 711-99 E-Mail: ordnungsamt@luebtheen.deE-Mail: g.mueller@luebtheen.de Aufgaben: | |