| Waldbrandgefahrenstufe |
2 von 5 - geringe Gefahrab 19.05.2026 |
Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG) in Verbindung mit dem § 3a Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes werden nachfolgend die Möglichkeiten über welche Zugänge elektronische Dokumente durch Bürger und Unternehmen an die Stadt Lübtheen übermittelt werden können, bekannt gegeben.
1. Die ungesicherte Übermittlung elektronischer Dokumente ist mittels E-Mail, auch mit elektronischer Signatur nach Signaturgesetz, möglich.
a) Die allgemeine E-Mail-Adresse lautet: info@luebtheen.de
oder
b) Die E-Mail-Adressen der verantwortlichen Mitarbeiter finden Sie hier.
2. Die Übermittlung elektronischer Dokumente bei Anträgen, Anzeigen usw. ist mittels De-Mail an die De-Mail-Adresse info@stadt-luebtheen.de-mail.de und EGVP & beBPo (DE.Justiz.995cbcd4-3aa8-4093-84e2-eeaf0d273f6d.595d) möglich.
In den Fällen der Nummer 1 und 2 sind nachfolgende Dateiformate zugelassen:
Ausgeschlossen sind komprimierte Dateien, wie z.B. ZIP, RAR oder ähnlich und ausführbare Dateien, wie EXE, COM, BAT oder ähnlich.
Über die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten Nr. 1 und 2 werden Dateigrößen bis maximal 10 MB zugelassen. Es erfolgt eine Überprüfung auf Schadsoftware, die ggf. zu einer Zurückweisung führen kann.
Lübtheen, den 05.08.2015
Lindenau, Bürgermeisterin
Ansprechpartner| Martin Möller | |
| Rathaus, Zimmer 2.5.4 // 2. OG Amtsstraße 3 19249 Lübtheen Telefon: 038855 711-24 Telefax: 038855 711-99 E-Mail: m.moeller@luebtheen.de | |