© Stadt LübtheenIm Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Umwelt- und Naturschutz wurde beschlossen, dass für die Laubentsorgung des städtischen Laubes ab dem 15.10.2025 wieder Container zur Verfügung gestellt werden. Der Bauhof kann die als Unterstützung gedachte Laubabholung im Stadtgebiet und in den Ortsteilen mittels Laubsauger zum jetzigen Zeitpunkt technisch und personell leider nicht mehr leisten.
STRAßENREINIGUNG
Was ist grundsätzlich zu reinigen?
1. Gehwege, gleichzeitig als Radweg ausgewiesene Gehwege
2. Verbindungs- und Treppenwege
3. der markierte Teil des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitbenutzt werden darf
4. Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten
5. Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers
6. die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen
Wer muss reinigen?
- der Eigentümer
- der Erbbauberechtigte
- der Nutzer, sofern er das gesamte Grundstück selbst nutzt
- der Wohnberechtigte, sofern er das ganze Wohngebäude zur Nutzung hat
Art und Umfang der Reinigung
Die Reinigung soll wöchentlich erfolgen.
Sie umfasst die Säuberung der genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird und Straßenbeläge beschädigt werden könnten.
Herbizide oder andere chemische Mittel dürfen bei der Wildkräuterbeseitigung in Straßenrandbereichen nicht eingesetzt werden.
Art und Umfang richten sich im Übrigen nach dem Grad der Verschmutzung und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Kehricht und sonstiger Unrat dürfen nicht auf Straßen und Straßenteilen abgelagert werden.
WINTERDIENST
Schnee- und Eisbeseitigung: Schnee und Glätte sind in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 08:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Wohin mit Schnee und Eis?
- Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens zu lagern.
- Wo dies nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden.
- Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht behindert werden. - Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
Streumittel
Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Auftauende Salze dürfen nicht eingesetzt werden. Zulässig sind Eis- und Schnee-Ex bzw. nicht umweltschädigende Granulate.
Die abstumpfenden Mittel sind durch die Grundstückseigentümer zu beschaffen.
REINIGUNGSPFLICHT
Wer seiner Reinigungspflicht bzw. seiner Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung nicht nachkommt, handelt entsprechend Straßenreinigungssatzung ordnungswidrig.
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Um dies zu vermeiden:
Bitte kümmern Sie sich um die Reinigung.
Wenn Sie es selbst nicht schaffen, kann vielleicht jemand anderes oder ein Reinigungsdienst helfen.
Vielleicht unterstützen sich auch Nachbarn gegenseitig – besonders im Winter.
LAUBENTSORGUNG
Laub und Zweige der Stadtbäume können in Lübtheen kostenfrei auf dem Gelände des alten Bauhofs in dem dafür gekennzeichneten Container entsorgt werden.
Jessenitzer Weg, 19249 Lübtheen
Mi. & Fr. 15 – 17 Uhr; Sa. 09 – 13 Uhr
Für die umliegenden Ortsteile werden Container wie folgt zur Verfügung gestellt:
• Garlitz – Alte Schule bzw. Denkmal
• Lübbendorf – vor Belscher Str. 6a
• Probst Jesar – Am Park
• Benz – Wendeschleife / Trafogebäude
• Jessenitz-Werk / Trebs - Freifläche neben Platz des Friedens 12
Wassertriebe:
Wassertriebe an den Linden dürfen eigenständig entfernt werden, dabei darf der Baum nicht beschädigt werden.
Wie mit der allgemeinen Entsorgung von beispielsweise Gartenabfällen, Obst, Ästen etc. zu verfahren ist, entnehmen Sie bitte dem aktuellen Abfallratgeber des Abfallwirtschaftsbetriebs Ludwigslust-Parchim
Abfallwirtschaft Ludwigslust - Parchim
Der Heidkamp 10
19249 Lübtheen
Mo. & Mi. 08 – 17 Uhr; Sa. 09 – 13 Uhr




