Stadt Lübtheen

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Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Meldebehörde weist darauf hin, dass gemäß des Bundesmeldegesetzes Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen.

Amtliche Bekanntmachung vom 26.03.2026Letzte Aktualisierung: 27.03.2026
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