Gem. § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) ist durch die Gemeindewahlleitung die in der Reihenfolge nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der SPD als nachrückende Person zu bestimmen.
Es wird festgestellt, dass folgende Ersatzperson vom Wahlvorschlag der SPD das Mandat nicht angenommen hat:
Maximilian Norbert Schroeder
mit Schreiben vom 16.01.2026
Es wird festgestellt, dass folgende Ersatzperson vom Wahlvorschlag der SPD das Mandat angenommen hat:
Reno Banz
mit Schreiben vom 19.01.2026
Dementsprechend wird der Übergang des Sitzes der Stadtvertretung an Herrn Reno Banz vom Wahlvorschlag der SPD für die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen festgestellt und hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gegen die Feststellung können, gemäß§ 46 Absatz 4 Satz 1 LKWG M-V in Verbindung mit § 35 LKWG M-V, alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung einzureichen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Lübtheen, den 19.01.2026
Frank Wein
Gemeindewahlleiter




