Stadt Lübtheen

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Öffentliche Bekanntmachung Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 Landes und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) über das Nachrücken und den Übergang eines Sitzes der Stadtvertretung Lübtheen

Gem. § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V), verliert ein Mitglied einer kommunalen Vertretung seinen Sitz u. a. nach § 65 LKWG M-V.
Durch den Tod von Thomas Pietz ist ein Mandat als Stadtvertreter der Stadt Lübtheen durch eine nachrückende Person neu zu besetzen.

Amtliche Bekanntmachung vom 20.01.2026
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