Beabsichtigt ist die Teileinziehung des folgenden Abschnitts der Geschwister-Schol lStraße:
Beginn: Einfahrt aus Gipsstraße (53.304489, 11.088899)
Ende: Abzweig Industriestraße (53.302954, 11.091260)
Länge: 230 m
Begründung: Die Teileinziehung erfolgt aus Gründen des öffentlichen Wohls.
Hierdurch soll eine Lenkung des Verkehrs erfolgen. Lkw und andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sollen die Industriestraße nutzen, sodass diese nicht durch die schmale
Gipsstraße fahren. Durch die Lenkung des Verkehrs soll eine reduzierte
Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner der
Gipsstraße erzielt werden.
Die künftige Nutzung des gekennzeichneten Teilstücks in der Anlage soll nach Abschluss des Verfahrens nur noch von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen erfolgen. Die Beschilderung erfolgt mit Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei", sodass unter anderem die Müllentsorgung weiterhin gewährleistet bleibt.
Die Pläne der einzuziehenden Straße sind nach § 9 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vier Wochen zur Einsicht auszulegen.
Die Unterlagen liegen während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses im Bauamt aus und können in dieser Zeit eingesehen werden.
Einwendungen gegenüber der beabsichtigten Teileinziehung können schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Lübtheen, Bauamt, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen, bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, das heißt, dass später erhobene Einwendungen nicht berücksichtigt werden müssen.
Lübtheen, den 22. Mai 2026
Stadt Lübtheen
Die Bürgermesiterin




