Stadt Lübtheen

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Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden

zuklappenAnsprechpartner/in
Allgemeine Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
Amtsstraße 3
19249 Lübtheen
Telefon: 038855 711-43
Telefax: 038855 711-99
Homepage: htt­ps://ww­w.luebt­heen.de


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 20


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

An wen muss ich mich wenden?

abhängig von der Organisationsstruktur

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden bzw. Funktionsuntüchtigkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Anträge / Formulare

nicht erforderlich

Was sollte ich noch wissen?

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

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