Stadt Lübtheen

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Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
Kooperatives Bürgerbüro
Amtsstraße 3
19249 Lübtheen
Telefon: 038855 711-35
Telefax: 038855 711-99
Homepage: htt­ps://ww­w.luebt­heen.de


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 20


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Stelle

Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden. 
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selber digital erstellte Passbilder werden nicht mehr verarbeitet.

Welche Gebühren fallen an?

26,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 1 Jahr

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Was sollte ich noch wissen?
  • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
  • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
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