Stadt Lübtheen

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Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen

Ansprechpartner/in
Stadt Lübtheen
Amtsstraße 3
19249 Lübtheen
Telefon: 038855 711-0
Telefax: 038855 711-99
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.luebt­heen.de
Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden in der der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Reisegewerbekarte
  • Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
  • Gewerbeabmeldung
  • Genossenschaftsregisterauszug   oder  Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Genossenschaftsregisterauszug
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
  • Reisegewerbekarte
  • Identifikationsdokument
  • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Handelsregisterauszug
Welche Gebühren fallen an?
  • :22,00 EUR - 127,00 EUR
    für die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen; exklusive der Kosten für das Führungszeugnis und dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :10 Jahre

Im Regelfall 3 Monate.

Anträge / Formulare

Den Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder online beim Antragsassistenten.

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