Stadt Lübtheen

Kopfbereich - Suche, Navigation

Inhaltsbereich

Nebenwohnung abmelden

Ansprechpartner/in
Stadt Lübtheen
Amtsstraße 3
19249 Lübtheen
Telefon: 038855 711-0
Telefax: 038855 711-99
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.luebt­heen.de
Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

zurück