Stadt Lübtheen

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Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen

zuklappenAnsprechpartner/in
Kooperatives Bürgerbüro
Amtsstraße 3
19249 Lübtheen
Telefon: 038855 711-35
Telefax: 038855 711-99
Homepage: htt­ps://ww­w.luebt­heen.de


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 20


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Fachbereich 342 - Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommern (GDI M-V) VCard
Lübecker Str. 289
19059 Schwerin, Landeshauptstadt
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro Boizenburg mit Kfz-Zulassung VCard
Kirchplatz 6
19258 Boizenburg/Elbe, Stadt
Telefon: 038847626-32
Telefax: 038847626-79
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­boi­zen­bur­g.­de/­por­tal/­sei­ten/­ko­ope­ra­ti­ves-bu­er­ger­buero-900000058-28851.htmlÖffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr


Mi.  08:00 - 12:00 Uhr


Do.  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr


Fr.  08:00 - 12:00 Uhr



Allgemeine Informationen

Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilen. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen. 
Wenn Sie für ein konkretes Vorhaben (beispielsweise Bauvorhaben) einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigen, müssen Sie diesen bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) beantragen. Hierzu können Sie die unten aufgeführten Links nutzen.

Leistungen des Bürgerbüro der Stadt Lübtheen:

- Auszüge, Auskünfte aus dem Katasterbuchwerk (ALB)

- Auszüge, Auskünfte aus dem Katasterkartenwerk (ALK)

- Antragsannahme und Weiterleitung an den Landkreis

Verfahrensablauf

Öffnen Sie das GeoPortal.MV über den Link:

Nehmen Sie eigenständig Einsicht in das Liegenschaftskataster mit Hilfe der Viewer GAIA-MV light oder GAIA-MV professional .

GeoPortal.MV

An wen muss ich mich wenden?
  • Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
  • zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Zuständige Stelle
  • Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
Voraussetzungen

Einsicht in das Liegenschaftskataster ohne Eigentümerinformationen und andere personenbezogene Daten: Keine

Welche Gebühren fallen an?

Die eigenständige Einsicht in die Liegenschaftskataster über das GeoPortal.MV ist kostenfrei.

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