Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Bildung erleichtern. Als Eltern beziehungsweise berechtigte Person haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Diese betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.
Bis maximal zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird im Jahr 2024 mit EUR 195,00 jährlich (EUR 130,00 für das erste, EUR 65,00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen berücksichtigt für Schülerinnen und Schüler (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.
In der Regel ist die Schülerbeförderung durch die Träger der Schülerbeförderung abgedeckt. Eine Übernahme der erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen als Leistung des Bildungs- und Teilhabepaketes wird nachrangig gewährt.
Leistungen des Einwohnermeldeamtes & Bürgerbüro der Stadt Lübtheen:
- Beratung
- Antragsannahme
- formelle Prüfung




