Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
| Waldbrandgefahrenstufe |
2 von 5 - geringe Gefahrab 19.05.2026 |
| Stadt Lübtheen | |
| Amtsstraße 3 19249 Lübtheen Telefon: 038855 711-0 Telefax: 038855 711-99 E-Mail: info@luebtheen.deHomepage: https://www.luebtheen.de | Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.