Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
| Waldbrandgefahrenstufe |
2 von 5 - geringe Gefahrab 19.05.2026 |
| Stadt Lübtheen | |
| Amtsstraße 3 19249 Lübtheen Telefon: 038855 711-0 Telefax: 038855 711-99 E-Mail: info@luebtheen.deHomepage: https://www.luebtheen.de | Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
keine