Stadt Lübtheen

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Hundesteuer Abmeldung

Ansprechpartner/in
Stadt Lübtheen
Amtsstraße 3
19249 Lübtheen
Telefon: 038855 711-0
Telefax: 038855 711-99
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.luebt­heen.de
Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Allgemeine Informationen

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Tierärztliche Bescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

keine

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