Stadt Lübtheen

Kopfbereich - Suche, Navigation

Inhaltsbereich

Bodenrichtwerte: Auskunft erhalten

zuklappenAnsprechpartner/in
Kooperatives Bürgerbüro
Amtsstraße 3
19249 Lübtheen
Telefon: 038855 711-35
Telefax: 038855 711-99
Homepage: htt­ps://ww­w.luebt­heen.de


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 20


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow VCard
Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt
Telefon: 115
E-Mail: Öffnungszeiten:


Montag: 8 - 13 Uhr


Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr


Mittwoch: 8 - 13 Uhr


Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr


Freitag: 8 - 13 Uhr


kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust VCard
Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust, Stadt
Telefon: 115
E-Mail: Öffnungszeiten:


Montag: 8 - 13 Uhr


Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr


Mittwoch: 8 - 13 Uhr


Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr


Freitag: 8 - 13 Uhr


Landkreis Ludwigslust-Parchim - Geschäftsstelle Gutachterausschuss VCard
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
Telefon: 03871722-6100
Telefax: 0387172277-6101
E-Mail: Öffnungszeiten:


Montag 8 bis 13 Uhr


Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr


Mittwoch geschlossen


Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr


Freitag 8 bis 13 Uhr



Frau Nicole Busch (A225 (LWL)) VCard
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Telefon: 03871722-6105
E-Mail:


Frau Stefanie Zengel (A225 (LWL)) VCard
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Telefon: 03871722-6102
E-Mail:


Herr Sebastian Schulz (A225 (LWL)) VCard
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Telefon: 03871722-6103
E-Mail:



Allgemeine Informationen

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.

Sie können mündlich oder schriftlich Auskunft verlangen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte kann man sich über die Internetportale der Gutachterausschüsse, das GeoPortal.MV oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) verschaffen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie schriftlich eine Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Ihr Grundstück bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie diese per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.

Zuständige Stelle

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?
  • :34,15 EUR
    je angefangene halbe Stunde für die schriftliche Auskunft (Grundgebühr) zuzüglich für jeden Bodenrichtwert: 4,00 EUR
  • :15,00 EUR
    je Grundstück für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (beispielsweise für Bauflächen) (Tarifstelle 4.1)
  • :200,00 EUR
    für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdatensätzen, z.B. auf Datenträger, Austauschverzeichnis in Standardformaten (z.B. Shape) je Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses und Jahrgang (Tarifstelle 4.3.1)

Kostenlos:

  • Einfache mündliche Auskünfte,
  • eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte beispielsweise im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer
  • Schriftliche Auskünfte oder Auszüge: 10-14 Tage
  • Selbstständige Anfertigung über den Online-Dienst: keine Bearbeitungsdauer. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.

Anträge / Formulare
  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden. Landesdatensätze können beim Landesamt für innere Verwaltung über den Geodatenservice beantragt werden.

zurück