Stadt Lübtheen

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Bewohnerparkausweis beantragen

Ansprechpartner/in
Stadt Lübtheen
Amtsstraße 3
19249 Lübtheen
Telefon: 038855 711-0
Telefax: 038855 711-99
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.luebt­heen.de
Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.

Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.

Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Zuständige Stelle

Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.

Voraussetzungen

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.

  • Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß).
  • Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
  • Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
  • Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).

Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief),
  • gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Identifikationsdokument
  • Überlassungserklärung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Nutzung des Fahrzeugs
  • Vollmacht
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :10 Jahre

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

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