Stadt Lübtheen

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Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen

zuklappenAnsprechpartner/in
Allgemeine Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
Amtsstraße 3
19249 Lübtheen
Telefon: 038855 711-43
Telefax: 038855 711-99
Homepage: htt­ps://ww­w.luebt­heen.de


Parkmöglichkeiten:
Anzahl: 20


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
FG Bauordnung VCard
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
Telefon: 03871722-6361
E-Mail: Öffnungszeiten:


Montag 8 bis 13 Uhr


Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr


Mittwoch geschlossen


Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr


Freitag 8 bis 13 Uhr



Frau Corina Niehus (B308 (LWL)) VCard
FG Bauordnung
Telefon: 03871722-6363
E-Mail:


Frau Kathrin Roock (B306 (LWL)) VCard
FG Bauordnung
Telefon: 03871722-6362
E-Mail:


Frau Stefanie Schröder (B305 (LWL)) VCard
FG Bauordnung
Telefon: 03871722-6343
E-Mail:


Herr Mirco Grube (B304 (LWL)) VCard
FG Bauordnung
Telefon: 03871722-6341
E-Mail:



Allgemeine Informationen

Sie müssen die Beseitigung von baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens 1 Monat zuvor anzeigen. Wenn die untere Bauaufsichtsbehörde keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift, können Sie nach Ablauf der Monatsfrist mit den Beseitigungsarbeiten ohne weitere Genehmigung beginnen.

Wenn die zu beseitigende Anlage an baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen angebaut ist, muss die Standsicherheit dieser Anlagen durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden. Die Beseitigungsarbeiten sind, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.

Die Anzeigepflicht gilt nicht für

  • Anlagen, die in die Denkmalliste eingetragen sind und somit grundsätzlich nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage beseitigt werden dürfen,
  • Anlagen, die von einer teilweisen Beseitigung betroffen sind und gegebenenfalls nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage geändert werden dürfen,
  • Anlagen, deren Beseitigung verfahrensfrei / genehmigungsfrei ist, das heißt, dass für diese Anlagen generell keine Baugenehmigung oder Baugenehmigungsfreistellung erforderlich ist.
Verfahrensablauf

Sie stellen die Anzeige im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.

Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige. Wenn Sie nach einem Monat keine Rückmeldung erhalten haben, wurde Ihre Anzeige angenommen und Sie können mit den Beseitigungsarbeiten beginnen.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

Voraussetzungen
  • keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
  • Lageplan der Örtlichkeit
  • Vertretervollmacht des Bauherrn
  • Erhebungsbogen für Baustatistik
  • Im Falle von nicht freistehenden Gebäuden werden Standsicherheitsnachweise der/des angebauten Gebäudes benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
  • keine
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor Beginn der Beseitigungsarbeiten
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu einem Monat.

Anträge / Formulare
  • Formulare vorhanden: ja
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bauformular "Anzeige zur Beseitigung einer Anlage"

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