Stadt Lübtheen
Ortsteilvertretungen
Die Hauptsatzung regelt unter § 12: Ortsteile/Ortsteilvertretung:
(2) Für die unter (3) aufgeführten Ortsteile werden Ortsteilvertretungen mit der Bezeichnung Ortsbeiräte gewählt. Die Vorsitzende/der Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsbeiratsvorsitzende/Ortsbeiratsvorsitzender. Die Zusammensetzung der Ortsbeiräte folgt dem Verhältnis der Besetzung der Stadtvertretung.
(3) Es werden folgende Ortsbeiräte für folgende Ortsteile und beigefügter Mitgliederzahl gebildet:
Ortsbeirat | Ortststeile | Mitglieder |
Garlitz | Garlitz, Brömsenberg, Langenheide, Gudow | 3 |
Gößlow | Gößlow, Lübbendorf, Bandekow, Neuenrode | 3 |
Jessenitz | Jessenitz, Jessenitz-Siedlung, Volzrade, Benz, Briest, Lank | 3 |